Entscheidungen zu § artikel1zu17 Abs. 5 PSG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2006/9/14 6Ob199/06t

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Entscheidung | OGH | 14.09.2006

RS OGH 2006/8/31 6Ob155/06x, 6Ob199/06t, 6Ob145/09f, 6Ob233/09x, 6Ob58/11i, 6Ob135/12i, 6Ob35/18t, 6

Norm: ABGB §154 EPSG §17 Abs5
Rechtssatz: Eine Vereinbarung darf nach § 17 Abs 5 PSG nur genehmigt werden, wenn ihr Abschluss im Interesse der Privatstiftung liegt und somit deren Wohl entspricht. Es ist jedenfalls zu prüfen, ob durch das Rechtsgeschäft die Verfolgung des Stiftungszwecks und des Stifterwillens in Zukunft mit ausreichender Sicherheit gewährleistet oder das Funktionieren der Privatstiftung eingeschränkt sind, ob die Gefahr von Mi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.2006

TE OGH 2006/8/31 6Ob155/06x

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Entscheidung | OGH | 31.08.2006

RS OGH 2006/4/27 6Ob19/06x, 6Ob155/06x, 6Ob199/06t, 6Ob136/09g, 2Ob52/16k

Norm: PSG §17 Abs5PSG §40
Rechtssatz: Zu den im Verfahren außer Streitsachen zu erledigenden Sachen gehört auch ein Antrag auf gerichtliche Genehmigung einer Änderung der Stiftungserklärung. Entscheidungstexte 6 Ob 19/06x Entscheidungstext OGH 27.04.2006 6 Ob 19/06x Veröff: SZ 2006/70 6 Ob 155/06x Entscheidungstext OGH 31.08.2006 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.2006

TE OGH 2006/4/27 6Ob19/06x

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Entscheidung | OGH | 27.04.2006

RS OGH 1999/12/15 6Ob73/99z, 6Ob155/06x, 1Ob214/09s, 6Ob35/18t, 2Ob105/19h

Norm: PSG §17 Abs5PSG §19
Rechtssatz: Sind in der Stiftungserklärung konkrete Rahmenbedingungen für die ebenfalls schon konkret festgelegten Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder vorgesehen, bleibt für eine gerichtliche Genehmigung kein Raum. Dagegen spricht auch nicht, dass die Stiftungszusatzurkunde keine fixen Beträge nennt. Mit dem Hinweis auf die Honorarordnungen soll vielmehr dem Leistungsprinzip Rechnung getragen werden. Dies wäre b... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1999

RS OGH 1999/12/15 6Ob73/99z, 6Ob178/05b, 6Ob145/16s

Norm: PSG §17 Abs5PSG §19PSG §27 Abs2
Rechtssatz: Ob die zur Auszahlung gelangten Honorare den Vorgaben der Stiftungserklärung und den tatsächlichen Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder entsprochen haben, ist der gerichtlichen Kontrolle nicht gänzlich entzogen. Jedenfalls im Rahmen eines gemäß § 27 Abs 2 PSG gestellten Abberufungsantrages, in dem insoweit eine grobe Pflichtverletzung behauptet wird, ist die Frage, ob die Honorarabrechnung korrek... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1999

TE OGH 1999/12/15 6Ob73/99z

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Entscheidung | OGH | 15.12.1999

RS OGH 1998/11/26 6Ob303/98x

Norm: PSG §17 Abs5
Rechtssatz: Liegt noch kein konkretes Insichgeschäft im Sinne des § 17 Abs 5 PSG vor, ist die Einholung einer gerichtlichen Zustimmung nicht zulässig. (Hier: Antrag auf Genehmigung der Vertretung, Beratung und Abrechnung der Leistungen nach RAT durch Vorstandsmitglieder, die den Beruf eines Rechtsanwaltes ausüben.) Entscheidungstexte 6 Ob 303/98x Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1998

TE OGH 1998/11/26 6Ob303/98x

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Entscheidung | OGH | 26.11.1998

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