RS OGH 1998/11/26 6Ob303/98x

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Veröffentlicht am 26.11.1998
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Rechtssatz

Liegt noch kein konkretes Insichgeschäft im Sinne des § 17 Abs 5 PSG vor, ist die Einholung einer gerichtlichen Zustimmung nicht zulässig. (Hier: Antrag auf Genehmigung der Vertretung, Beratung und Abrechnung der Leistungen nach RAT durch Vorstandsmitglieder, die den Beruf eines Rechtsanwaltes ausüben.)Liegt noch kein konkretes Insichgeschäft im Sinne des Paragraph 17, Absatz 5, PSG vor, ist die Einholung einer gerichtlichen Zustimmung nicht zulässig. (Hier: Antrag auf Genehmigung der Vertretung, Beratung und Abrechnung der Leistungen nach RAT durch Vorstandsmitglieder, die den Beruf eines Rechtsanwaltes ausüben.)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111081

Dokumentnummer

JJR_19981126_OGH0002_0060OB00303_98X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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