Entscheidungen zu § 43 Abs. 1 SMG

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TE Uvs Bescheid 2008/8/14 2-001/08

1.       In seiner Beschwerde vom 6.2.2008 bringt der Beschwerdeführer vor, am 29.12.2007 gegen 17.00 Uhr seien der Beschwerdeführer und F B als Beifahrer eines näher bezeichneten Pkw anlässlich der Einreise nach Österreich beim Grenzübergang M zunächst einer Passkontrolle unterzogen worden. Nach Überprüfung des Reisepasses habe der einschreitende Polizeibeamte behauptet, auf Grund der Pupillen des Beschwerdeführers habe er den Verdacht, dass der Beschwerdeführer unter Drogeneinfluss ... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 14.08.2008

RS UVS Vorarlberg 2008/08/14 2-001/08

Rechtssatz: Die Durchsuchung des Beschwerdeführers wurde auf § 43 Abs 1 des Suchtmittelgesetzes (SMG) gestützt. Danach sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, im Zuge der Durchführung einer Grenzkontrolle auch eine Durchsuchung der Kleidung von Personen vorzunehmen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass am Ort der Grenzkontrolle den §§ 28 Abs 2 bis 5 und 31 Abs 2 zuwider Suchtmittel ein- oder ausgeführt werden. Die Bestimmung ermächtigt somit die... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 14.08.2008

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