Norm: SMG §28 Abs2 ASMG §30 Abs1SMG §32 Abs2
Rechtssatz: Einfuhr und Ausfuhr von Suchtmitteln und Vorläuferstoffen bedeutet deren Verbringung über eine Staatsgrenze und ist daher auch von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in einen anderen Mitgliedsstaat möglich. Entscheidungstexte 14 Os 83/98 Entscheidungstext OGH 08.09.1998 14 Os 83/98 ... mehr lesen...