Mit dem im Spruch: genannten Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klasse B für einen Zeitraum von drei Monaten, gerechnet ab der Zustellung des Bescheides, entzogen. Weiters wurde das Lenken eines Motorfahrrades sowie eines Invalidenkraftfahrzeuges für die Dauer der Entziehung der Lenkberechtigung verboten. Als begleitende Maßnahmen wurden eine fachärztliche, psychiatrische Stellungnahme sowie ein amtsärztliches Gutachten angeo... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: FSG §7 Abs1 FSG §25 Abs3 SMG §28 Abs1 SMG §27 Abs1 FSG § 7 heute FSG § 7 gültig ab 01.09.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2021 FSG § 7 gültig von 01.08.2021 bis 31.08.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2021 ... mehr lesen...