Norm: GRBG §3 Abs2
Rechtssatz: Bringt der Verteidiger die zur Verbesserung fehlender Unterschrift zurückgestellte Eingabe nach Unterfertigung nicht beim Gericht erster Instanz (sondern wie hier beim Oberlandesgericht) ein, wahrt er dadurch die in § 3 Abs 2 zweiter Satz GRBG genannte Frist nicht. Entscheidungstexte 13 Os 152/18d Entscheidungstext OGH 16.01.2019 13 Os 152/18d ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Februar 2011 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer und Dr. Oshidari in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Bergmann als Schriftführerin in der Strafvollzugssache des Ionut I*****, AZ 1 BE 165/10p des Landesgerichts für Strafsachen Graz, über die Grundrechtsbeschwerde des Verurteilten nach Anhörung der Generalprokuratur in nich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 8. April 2010 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Ratz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer und Mag. Hautz in Gegenwart der Rechtspraktikantin Mag. Rumpl als Schriftführerin in der Strafvollzugssache des Nicola T***** wegen bedingter Entlassung aus einer Freiheitsstrafe, AZ 186 BE 141/09d des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über die Grundrechtsbeschwerde des Ver... mehr lesen...
Gründe: Gegen Mag. Herwig B***** ist beim Landesgericht Linz ein Strafverfahren wegen des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen anhängig, in dem sich der Beschuldigte seit 5. November 2009 in Untersuchungshaft befindet. Über seine Beschwerde gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft hat das Oberlandesgericht Linz mit Beschluss vom 14. Dezember 2009 entschieden. Mit direkt beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Grundrecht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 16. Dezember 2009 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schmucker als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Danek und Dr. T. Sóle als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Metzler als Schriftführerin in der Strafsache gegen Josef T***** wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 bis 3, 130 vierter Fall und §... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Wolfgang S***** wurde mit am 25. Oktober 2004 ihm gegenüber in Rechtskraft erwachsenem Urteil mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, Abs 2 lit a und b, 38 Abs 1 lit a, 11 dritter Fall und 13 FinStrG schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG) von einem Jahr sowie zu einer Geldstrafe von 10 Millionen Euro, im Nichteinbringungsfall zu einer Ersatzfreiheitsstr... mehr lesen...