Norm: GRBG §12 Abs2 GRBG § 12 heute GRBG § 12 gültig ab 01.01.1993
Rechtssatz:
Rückwirkende Kraft kommt dem GRBG nur insoweit zu, als die Beschwerdefrist in Ansehung einer vor seinem Inkrafttreten getroffenen Haftentscheidung nicht vor dem 01.01.1993 abgelaufen ist. Ist dies der Fall, ... mehr lesen...
Norm: GRBG §12 Abs2 GRBG § 12 heute GRBG § 12 gültig ab 01.01.1993
Rechtssatz:
§ 12 Abs 2 GRBG normiert, daß ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Beschwerden erhoben werden können, ohne daß es darauf ankäme, wann die Grundrechtsverletzung erfolgt ist. Demnach kann Anlaß für eine Grun... mehr lesen...