Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss vom 13. August 2010, AZ 7 Bs 290/10m (ON 24 des Hv-Aktes), gab das Oberlandesgericht Linz der Beschwerde des Beschuldigten Thomas F***** gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 28. Juli 2010, GZ 27 HR 83/10d-13, mit welchem die über diesen am 14. Juli 2010 verhängte Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 3 lit a und d StPO fortgesetzt wurde, nicht Folge und ordnete die Fo... mehr lesen...
Gründe: Anträgen der Staatsanwaltschaft vom 30. August 2009 (S 3n verso in ON 1) folgend, wurde über den aufgrund eines internationalen Haftbefehls vom 20. Juni 2006 (ON 45) am 29. Jänner 2009 in Moskau festgenommenen (ON 65) und - nach Auslieferung zur Strafverfolgung (ON 85) - am 28. August 2009 in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingelieferten (ON 90) Beschuldigten Vladimir P***** mit Beschluss des Einzelrichters vom 30. August 2009 (ON 92) wegen des Verdachts der Verbrechen de... mehr lesen...
Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §3 Abs1GRBG §7 Abs1GRBG §11
Rechtssatz: § 2 Abs 1 GRBG bezeichnet nur unrichtige Gesetzesanwendung als Grundrechtsverletzung und führt dabei „insbesondere" einzelne gravierende Fälle namentlich an. Ermessensausübung innerhalb der gesetzlichen Grenzen hingegen kann zwar durch eigenes Ermessen des Rechtsmittelgerichts ersetzt, nicht aber als unrichtig charakterisiert werden. Der Oberste Gerichtshof ist demnach nicht dazu a... mehr lesen...
Norm: GRBG §11StEG §2 Abs1 lita
Rechtssatz: Eine Feststellung über das Vorliegen der Voraussetzungen eines Ersatzanspruches nach § 2 Abs 1 lit a StEG erübrigt sich bei einer vom Obersten Gerichtshof konstatierten Grundrechtsverletzung nach § 11 GRBG nur für den Zeitraum, der durch die Grundrechtsbeschwerdeentscheidung abgedeckt wird (hier: ab dem bekämpften Fortsetzungsbeschluss des Untersuchungsrichters, nicht aber für die Zeit davor. ... mehr lesen...
Norm: GRBG §11StEG §2StEG §3 litaStEG §3 litbStEG §6 Abs3
Rechtssatz: Der Antrag besteht lediglich aus dem nicht weiter substantiierten Begehren auf Zuerkennung einer Haftentschädigung. Ungeachtet dieses Umstandes kann auch ohne die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung des Angehaltenen gemäß § 6 Abs 3 StEG eine Entscheidung des OGH über das Vorliegen von Ausschlußgründen nach § 3 lit a und b StEG eintreten, weil auf Grund des vorangegangenen Gru... mehr lesen...
Norm: GRBG §11StEG §2 Abs1 litaStEG §3 litaStEG §3 litb
Rechtssatz: Im Grundrechtsbeschwerdeverfahren kann der OGH die auf eine gesetzwidrige Anhaltung oder Haft bezogenen Ausschlußgründe des § 3 lit a und b StEG nicht prüfen. Ein Erkenntnis des OGH, mit dem eine Verletzung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit festgestellt wurde, vermag daher eine Entscheidung nach dem StEG in Ansehung des Vorliegens von Ausschlußgründen nach dem § 3 lit a... mehr lesen...
Norm: GRBG §11StEG §6 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung eines nach stattgebender Beschlußfassung über die Grundrechtsbeschwerde, indes noch vor Abschluß des Strafverfahrens gestellten Antrages auf "Feststellung eines Ersatzanspruches gemäß §§ 1 und 2 StEG". Entscheidungstexte 14 Os 117/93 Entscheidungstext OGH 27.07.1993 14 Os 117/93 ... mehr lesen...