Entscheidungen zu § 37 Abs. 2 LMG 1975

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/27 93/10/0238

Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Betriebsinhaber zu verantworten, daß am 17. Juli 1992 um 10.15 Uhr einem namentlich genannten Lebensmittelaufsichtsorgan der Bezirkshauptmannschaft Lienz der Zutritt zu näher bezeichneten Betriebsräumlichkeiten zwecks Durchführung einer Lebensmittelkontrolle verweigert wurde. Er habe hiedurch die Verwaltungsübertretung nach § 74 Abs. 4 Z. 2 iVm § 38 Lebensmittelgesetz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.11.1995

RS Vwgh 1995/11/27 93/10/0238

Index: 82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §37 Abs2;LMG 1975 §37 Abs4;
Rechtssatz: Es kann nicht davon die Rede sein, daß eine "Störung des Geschäftsbetriebes" iSd § 37 Abs 4 LMG 1975 schon deshalb vorläge, weil Kunden auf Bedienung warten; umsoweniger kann daraus abgeleitet werden, daß eine Kontrolle unterbleiben müsse bzw die Verweigerung des Zutrittes gerechtfertigt wäre. Die Befugnis der Lebensmittelkontrol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.1995

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