Norm: LMG 1951 §7aLMG 1951 §10LMG 1951 §11LMG 1951 §22
Rechtssatz:
Die Färbung von Lebensmitteln mit der Gesundheit nicht schädlichen, wenngleich verbotenen Farbstoffen, ist keine gerichtlich strafbare Verfälschung dieser Lebensmittel, sondern nur nach den §§ 6, 7, 7 a, 10 und 22 LMG als Verwaltungsübertretung strafbar. Die Färbung von Lebensmitteln mit der Gesundheit nicht schädlichen, wenngleich verbotenen Farbstoffen, ist keine ge... mehr lesen...
Norm: LMG 1951 §9LMG 1951 §10
Rechtssatz:
Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde.
Entscheidungstexte 5 Os 582/53 Entscheidungstext OGH 19.06.1953 5 Os 582/53 Veröff: EvBl 1953/477 S 586 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0066237 Dokumentnummer JJR_19530619_OGH0002_005... mehr lesen...
Norm: LMG 1951 §10
Rechtssatz:
Die Übertretung des § 10 LMG ist ein reines Ungehorsamsdelikt, bei dem Täuschungsabsicht nicht Tatbestandserfordernis ist. Sie kann mit der Übertretung des Betruges eintätig zusammentreffen. Die Übertretung des Paragraph 10, LMG ist ein reines Ungehorsamsdelikt, bei dem Täuschungsabsicht nicht Tatbestandserfordernis ist. Sie kann mit der Übertretung des Betruges eintätig zusammentreffen.
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