RS OGH 1937/10/22 4Os650/37

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Veröffentlicht am 22.10.1937
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Norm

LMG 1951 §10

Rechtssatz

Die Übertretung des § 10 LMG ist ein reines Ungehorsamsdelikt, bei dem Täuschungsabsicht nicht Tatbestandserfordernis ist. Sie kann mit der Übertretung des Betruges eintätig zusammentreffen.Die Übertretung des Paragraph 10, LMG ist ein reines Ungehorsamsdelikt, bei dem Täuschungsabsicht nicht Tatbestandserfordernis ist. Sie kann mit der Übertretung des Betruges eintätig zusammentreffen.

Entscheidungstexte

  • 4 Os 650/37
    Entscheidungstext OGH 22.10.1937 4 Os 650/37
    Veröff: SSt XVII/128

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0066242

Dokumentnummer

JJR_19371022_OGH0002_0040OS00650_3700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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