Norm
LMG 1951 §10Rechtssatz
Die Übertretung des § 10 LMG ist ein reines Ungehorsamsdelikt, bei dem Täuschungsabsicht nicht Tatbestandserfordernis ist. Sie kann mit der Übertretung des Betruges eintätig zusammentreffen.Die Übertretung des Paragraph 10, LMG ist ein reines Ungehorsamsdelikt, bei dem Täuschungsabsicht nicht Tatbestandserfordernis ist. Sie kann mit der Übertretung des Betruges eintätig zusammentreffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0066242Dokumentnummer
JJR_19371022_OGH0002_0040OS00650_3700000_001