Gründe: Aus den Akten 3 a E Vr 9907/81 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, sowie 4 Vr 490/69 und 3 Vr 1069/70 des Jugendgerichtshofes Wien ergibt sich folgender Sachverhalt: Aus den Akten 3 a E römisch fünf r 9907/81 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, sowie 4 römisch fünf r 490/69 und 3 römisch fünf r 1069/70 des Jugendgerichtshofes Wien ergibt sich folgender Sachverhalt: Laut dem von der Staatsanwaltschaft am 9. April 1976 beim Einzelrichter des Landesgerichtes fü... mehr lesen...
Norm: StPO §8 Abs3StPO §13 Abs2
Rechtssatz: Treffen die Voraussetzungen des § 39 StGB zwar auf einen (früher begangenen) einfachen Diebstahl, nicht jedoch (infolge Rückfallsverjährung: § 39 Abs 2 StGB) auf einen (später verübten) Einbruchsdiebstahl zu, so findet ein Übergang der Zuständigkeit vom Einzelrichter auf das Schöffengericht aus dem Grunde des § 39 StGB nicht statt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der am 24.November 1955 geborene Reinhard A wurde vorerst mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Jugendschöffengericht vom 4.Mai 1972, GZ. 14 Vr 379/72-12, des am 28. August 1971 begangenen Verbrechens des Diebstahls nach den §§ 171, 173 StG. Der am 24.November 1955 geborene Reinhard A wurde vorerst mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Jugendschöffengericht vom 4.Mai 1972, GZ. 14 römisch fünf r 379/72-12, des am 28. Au... mehr lesen...
Norm: StGB §39StPO nF §8 Abs3
Rechtssatz: Für die Frage der sachlichen Zuständigkeit ist § 39 StGB zufolge der besonderen Bestimmung des § 8 Abs 3 StPO von Bedeutung. Entscheidungstexte 13 Os 64/75 Entscheidungstext OGH 29.07.1975 13 Os 64/75 Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1975/268 S 609 = SSt 46/40 = JBl 1976,269 = RZ 1975/94 S 203 (Nowakowski, Eine Entscheidungsbesprechung, 192... mehr lesen...