Norm: StPO §2 Abs1StPO §4 Abs1 zweiter SatzStPO §5 Abs1StPO §71 Abs1 erster SatzStPO §74 Abs1 erster SatzStPO §101 Abs1 erster Satz
Rechtssatz: Im Rahmen ihrer Aufgaben sind Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft verpflichtet, jeden ihnen zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist (§ 71 Abs 1 erster Satz StPO), in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen ... mehr lesen...
Norm: UrhG §91 Abs1StPO §71 Abs1StPO §118
Rechtssatz: Ein selbständiger Antrag auf Sicherung von Beweisen, der nicht im Zusammenhang mit vermögensrechtlichen Anordnungen iSd § 445 StPO steht, kann eine Eröffnung des Hauptverfahrens in Privatanklagesachen nicht bewirken. Da ein Ermittlungsverfahren in Privatanklageverfahren nicht mehr stattfindet, kommt eine Identitätsfeststellung nach § 118 StPO nicht in Betracht. Entscheid... mehr lesen...
Norm: StPO §71 Abs1StPO §72StPO §74 Abs3
Rechtssatz: Mit Stattgebung einer Befangenheitsanzeige (oder auch einer Ablehnung durch einen Beteiligten) eines Richters wird eine zwar nicht von der Nichtigkeitssanktion des § 71 Abs 1 StPO erfasste, aber sonst gleichrangig an die Seite der Ausschließungsgründe tretende Gegebenheit geschaffen (§ 72 Abs 1 StPO), sodass der Richter in der betreffenden Strafsache durch einen anderen zu ersetzen ist (vgl §... mehr lesen...