Entscheidungen zu § 507 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2006/2/15 13Os132/05v

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Entscheidung | OGH | 15.02.2006

TE OGH 2005/1/13 12Os128/04

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Entscheidung | OGH | 13.01.2005

RS OGH 2005/1/13 12Os128/04, 13Os132/05v, 11Ns22/17z

Norm: B-VG Art65 Abs2 litcStGB §31aStPO §507
Rechtssatz: Auch bereits vollstreckte Strafen, also primär Vermögensstrafen, können von einer Begnadigung durch den Bundespräsidenten erfasst werden, jedoch müsste ebenso wie bei einer rückwirkenden Nachsicht etwa des Verfalls oder von Rechtsfolgen der Verurteilung die Entschließung dies - über Antrag des Bundesministers - ausdrücklich anordnen. Andernfalls vermag die Entschließung des Bundespräsiden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.2005

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

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