Entscheidungen zu § 501 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

RS OGH 1963/12/19 10Os295/63

Norm: StPO §401StPO §501
Rechtssatz: Auch dann, wenn auf Grund eines im Sinne des § 501 StPO von dem militärischen Standeskörper gestellten Ansuchens oder einen diesem gleichzuhaltenden, aus militärdienstlichen Gründen erfolgten Befürwortung eines vom Soldaten selbst eingebrachten Strafaufschubsgesuches die Vollstreckung der Strafe um mehr als sechs Monate hinausgeschoben werden soll, ist zur Genehmigung des Strafaufschubs gemäß dem § 401 Abs 7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1963

Entscheidungen 1-2 von 2

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