Gründe: Mit dem gemäß § 459 StPO in Abwesenheit des Beschuldigten gefällten Urteil des Bezirksgerichtes Güssing vom 12.April 1989, GZ U 17/89-5, wurde Josef M*** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Der diesem Schuldspruch zugrundeliegende Bestrafungsantrag umfaßte ursprünglich nur einen Deliktszeitraum vom September 1989 bis 10. Februar 1989; in der Hauptverhandlung vom 12.April 1989 wurde der Strafantrag jedoch bis 1.Apri... mehr lesen...
Gründe: Aus den angeschlossenen Strafakten AZ. 4 U 299/77 des Bezirksgerichtes Linz-Land ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 24. Mai l977, GZ. 4 U 299/77-8, wurde Berta A gemäß dem § 459 StPO in ihrer Abwesenheit des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § l98 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr liegt zur Last, als Mutter der Minderjährigen Günther, Markus... mehr lesen...
Norm: StPO §478 Abs3 StPO § 478 heute StPO § 478 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 478 gültig von 10.04.1999 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/1999 StPO § 478 gültig von 31.12.1975 bis 09.04.1... mehr lesen...