Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Irdning vom 21. September 2005, GZ 2 U 106/05a-6, wurde Christian S***** in seiner Abwesenheit (§ 478 StPO) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Irdning vom 21. September 2005, GZ 2 U 106/05a-6, wurde Christian S***** in seiner Abwesenheit (Paragraph 478, StPO) des Vergehens der Sachbeschädigung nach Paragraph 125, schuldig erkannt und zu einer Gelds... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 28 Ur 60/02a des Landesgerichtes Feldkirch leitete der Untersuchungsrichter - einem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend - mit Beschluss vom 5. Juni 2002 die Voruntersuchung gegen Rene K***** wegen „§§ 27/1, 28/2 SMG" ein (S 1). In der dem Beschluss zugrundeliegenden Anzeige des Gendarmeriepostens Feldkirch vom 27. Mai 2002 wurde dem Beschuldigten unter „Darstellung der Tat" (zusammengefasst) vorgeworfen, er habe von Anfang 2000 bis Anfang Juni 2001 in Feld... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs4StPO §294 Abs2StPO §447StPO §459StPO §467 Abs1StPO §478 Abs1StPO §478 Abs2
Rechtssatz: Wurde das angemeldete Rechtsmittel gegen ein Abwesenheitsurteil vom Verteidiger ausgeführt, erwirbt der Angeklagte auch dann kein Recht zur neuerlichen Ausführung dieses Rechtsmittels, wenn das Abwesenheitsurteil ihm erst danach gemäß den §§ 447, 79 Abs 4 zweiter Satz StPO zugestellt wurde. Denn nicht anders als § 294 Abs 2 StPO sieht auch ... mehr lesen...
Gründe: Im beim Landesgericht für Strafsachen Wien (ursprünglich zum AZ 12 e E Vr 11468/95) gegen Johanna und Franz M***** wegen § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB geführten Strafverfahren wurde ein von beiden Beschuldigten noch vor der Hauptverhandlung am 13.Juni 1996 gestellter schriftlicher Antrag auf Bestellung eines Verfahrenshilfeverteidigers (mit Beschluß vom 11.Juni 1996) abgewiesen, weil kein Verteidigerzwang bestehe und der Antrag verspätet sei (GZ 12 e E Vr 9131/96-9). Im be... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §466 Abs2StPO §467 Abs1StPO §478 Abs1
Rechtssatz: Nach der Vorschrift des § 3 StPO ist das Gericht verpflichtet, den Beschuldigten auch dort, wo es nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, über seine Rechte zu belehren. Da bei einem Abwesenheitsurteil eine mündliche Rechtsmittelbelehrung im Anschluß an die Urteilsverkündung nicht in Betracht kommt, bestimmt § 152 Abs 3 Geo, daß mit dem Abwesenheitsurteil stets eine (schriftliche... mehr lesen...
Gründe: Josef S*** wurde mit dem - auch Teilfreisprüche enthaltenden - Abwesenheitsurteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 15. Oktober 1986, GZ 38 Vr 203/86-30, der Vergehen des Betruges nach § 146 StGB und der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 (1. Fall) StGB schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 28 StGB zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die Vorhaft vom 17.März 1986, 16.00 Uhr bis 24.April 1986, 17.45 Uhr auf die verhängte Strafe anger... mehr lesen...
Norm: StPO §285a Z3StPO §478 Abs1
Rechtssatz: Außer im § 285 a Z 3 StPO enthält die StPO keine Vorschrift, derzufolge eine Partei zur Beseitigung von Formgebrechen eines fristgebundenen Schriftsatzes binnen einer bestimmten (neuerlichen) Frist mit der Wirkung aufgefordert werden könnte, daß (nur) bei Einhaltung der First für die Wiederanbringung der Schriftsatz als am Tag seines ersten Einlangens überreicht anzusehen ist. En... mehr lesen...
Norm: Geo §152 Abs3StPO §3StPO §466 Abs2StPO §467 Abs1StPO §478 Abs1
Rechtssatz: Nur die Zustellung einer richtigen Rechtsmittelbelehrung entspricht der Vorschrift des § 152 Abs 2 Geo. Der Richter (Vorsitzende) hat durch ausdrückliche Zustellverfügung vorzusorgen, daß diesem Erfordernis von der Geschäftsstelle auch wirklich entsprochen wird. Entscheidungstexte 12 Os 15/69 Entscheidungstex... mehr lesen...