Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard D***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Danach hat er am 4. September 2008 in Graz unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer seelischen Abartigkeit von höherem Grade, nämlich auf einem alkoholischen Eifersuchtswahn mit einhergehender Manie mit psychotischen Symptomen bei bipolarer Grundstörung und einer chronischen Alko... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil, dass auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch betreffend den Mitangeklagten Franz H***** enthält, wurde Oliver R***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (I), des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (II 1), des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4 zweiter Fall StGB (II 2) und des Vergehens nach § 50 Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Christoph Herbert E***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er am 7. Dezember 2004 in E***** unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhte, nämlich einer paranoiden Schizophrenie, das Verbrechen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15,... mehr lesen...
Norm: StPO §281 Abs1 Z3 StPO §430 Abs3 StPO §430 Abs4 StPO § 281 heute StPO § 281 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2024 StPO § 281 gültig von 01.03.2023 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StPO § 28... mehr lesen...
Gründe: Ludwig B***** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Weissenbach unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, Ludwig B***** wurde gemäß Paragraph 21, Absatz eins, StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Weissenbach unter dem Einfluss eines die Zurechnungs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Freispruch enthält, wurde Baki R***** des jeweils versuchten Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB und des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Freispruch enthält, wurde Baki R***** des jeweils versuchten Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach P... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB die Unterbringung des Betroffenen Veli A***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet, weil er am 23.April 1997 unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf die geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades einer schweren depressiven Störung mit psychotischer Symptomatik beruhte, dadurch, daß er von der Einfahrt bis in das erste Stockwerk de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB die Unterbringung des Kurt M***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet, weil er am 28. März 1995 in Wien unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, Herbert J***** durch Versetzen eines Schlages mit einem Hammer gegen den Hinterkopf eine schwere Verletzung, nämlich ein... mehr lesen...
Norm: StPO §430 Abs4 StPO § 430 heute StPO § 430 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StPO § 430 gültig von 01.06.2018 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 27/2018 StPO § 430 gültig von 01.01.2008 bis 31.05.... mehr lesen...
Norm: StPO §430 Abs4 StPO §433 Abs1 StPO §435 StPO §439 StPO § 430 heute StPO § 430 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StPO § 430 gültig von 01.06.2018 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 27/2018 StPO §... mehr lesen...
Norm: StPO §430 Abs4 StPO §439 Abs2 StPO § 430 heute StPO § 430 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StPO § 430 gültig von 01.06.2018 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 27/2018 StPO § 430 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Norm: StPO §430 Abs4 StPO § 430 heute StPO § 430 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StPO § 430 gültig von 01.06.2018 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 27/2018 StPO § 430 gültig von 01.01.2008 bis 31.05.... mehr lesen...