Entscheidungen zu § 411 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1993/8/12 12Os102/93

Norm: StPO §411 Abs2
Rechtssatz: Die Nichtbefolgung eines vom Bundesministerium für Justiz erteilten Hemmungsauftrages bewirkt dann keinen Gesetzesverstoß, wenn der Verurteilte die Strafe bereits zuvor angetreten hat, weil das Bundesministerium für Justiz den Gerichten für die Dauer von höchstens sechs Monaten zwar den Aufschub, nicht jedoch auch die Unterbrechung des Strafvollzuges auftragen darf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.08.1993

RS OGH 1993/8/12 12Os102/93

Norm: StPO §411 Abs2
Rechtssatz: Hat das Bundesministerium für Justiz im Sinne des § 411 Abs 2 StPO einen Berichtsauftrag erteilt und die vorläufige Hemmung des Strafvollzuges angeordnet, darf das Erstgericht das Gnadengesuch nicht zurückweisen, sondern muß es vielmehr mit gutächtlicher Äußerung dem Gerichtshof zweiter Instanz vorlegen. Entscheidungstexte 12 Os 102/93 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.08.1993

RS OGH 1982/9/15 11Os140/82 (11Os141/82)

Norm: StPO §411 Abs2StPO §411 Abs4
Rechtssatz: Ist ein Berichtsauftrag des BMJ nicht erteilt worden und zeitigt die Prüfung des Gnadengesuchs ein negatives Ergebnis, so hat (schon) das Erstgericht das Gnadengesuch zurückzuweisen. Erfolgt dennoch eine Vorlage des Gnadengesuchs - mit ablehnender Stellungnahme - an den Gerichtshof zweiter Instanz, so darf dieser das Gnadengesuch nicht meritorisch behandeln, sondern hat dem Erstgericht aufzutragen,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1982

TE OGH 1978/11/9 12Os171/78 (12Os172/78)

Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25.November 1977, GZ. 6 d E Vr 5210/77-17, wurde der am 22. Juli 1955 in Wien geborene Zeitungsherausgeber Wilhelm A des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB sowie des Vergehens nach § 114 ASVG schuldig erkannt und hiefür nach § 288 Abs. 1 StGB unter Bedachtnahme auf § 28 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil hat ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.11.1978

RS OGH 1978/11/9 12Os171/78 (12Os172/78), 12Os102/93

Norm: StPO §411 Abs2
Rechtssatz: Das Gnadenverfahren ist ein Justizverwaltungsverfahren, in welchem das BMJ den Gerichten bindende Aufträge erteilen kann, wozu auch der Auftrag zur Hemmung des Strafvollzuges zählt. Entscheidungstexte 12 Os 171/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 12 Os 171/78 Veröff: EvBl 1979/155 S 410 = JBl 1979,213 (mit kritischer Anmerkung von Marschall) = RZ ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1978

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