Begründung: Am 11.2.2003 wurde Rudolf C***** wegen des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB in Anwendung des § 37 StGB zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen, im Fall der Uneinbringlichkeit zu 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Der Tagessatz wurde mit EUR 2,-- festgesetzt. Der Auftrag zur Zahlung dieser Geldstrafe wurde dem Verurteilten am 14.4.2003 zugestellt. Mit Beschluss vom 1.5.2003 bewilligte das Erstgericht nach § 409a Abs 2 Z 2 StPO antr... mehr lesen...
Norm: StPO §409a Abs3 StPO § 409a heute StPO § 409a gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StPO § 409a gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 409a gültig von 01.03.1997 bis 3... mehr lesen...
Die dagegen eingebrachte Beschwerde des Verurteilten ist teilweise im Recht. Vorerst ist der Auffassung des Erstrichters beizupflichten, daß das spätere Urteil, auch wenn eine "Zusatzstrafe" verhängt wurde, einen selbständigen Strafausspruch enthält, für welchen nur für die Strafhöhe die besonderen Vorschriften der §§ 31, 40 StGB gelten (Leukauf-Steininger Komm3 § 31 RN 2; SSt 51/4; EvBl 1986/183 = JBl 1986, 536; 9 Os 128/85). Auch die Zulässigkeit der Umwandlung einer Freiheit... mehr lesen...
Norm: StPO §409a Abs3 StPO § 409a heute StPO § 409a gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StPO § 409a gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 409a gültig von 01.03.1997 bis 3... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde des Verurteilten Bernhard Ü***** gegen den Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch vom 13.Mai 1996, GZ 23 Vr 189/95-23, mit welchem sein Antrag auf (neuerliche) Ratenzahlung der rechtskräftig über ihn verhängten Geldstrafe abgewiesen wurde, nicht Folge. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Innsbruck der Beschwerde des V... mehr lesen...
Norm: StPO §409a Abs3 StPO § 409a heute StPO § 409a gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 StPO § 409a gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 409a gültig von 01.03.1997 bis 3... mehr lesen...