Norm
StPO §409a Abs3Rechtssatz
Der in Befolgung einer nach § 51 Abs. 3 StGB ergangenen Weisung bedingte stationäre Aufenthalt zur Entzugstherapie ist nicht einer Anhaltung auf behördliche Anordnung gleichzuhalten.Der in Befolgung einer nach Paragraph 51, Absatz 3, StGB ergangenen Weisung bedingte stationäre Aufenthalt zur Entzugstherapie ist nicht einer Anhaltung auf behördliche Anordnung gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2005:RI0000133Dokumentnummer
JJR_20050301_OLG0819_0060BS00042_05K0000_001