Norm: StPO §363b Abs3StPO §363c Abs2
Rechtssatz: Dem Obersten Gerichtshof steht es frei, in der Sache selbst zu erkennen, wenn er über einen Erneuerungsantrag nicht schon in nichtöffentlicher Sitzung entschieden hat. Entscheidungstexte 11 Os 101/03 Entscheidungstext OGH 11.11.2003 11 Os 101/03 14 Os 46/05d Entscheidungstext OGH 07.0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil vom 22.Mai 1989 wurde die am 23.November 1969 geborene Marion K*** wegen am 26.Juni 1988 begangener strafbarer Handlungen nach §§ 28 (Abs. 1), 229 Abs. 1 StGB zu zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Straftaten, die sie demnach im Verlauf ihres neunzehnten Lebensjahres verübt hatte, waren deshalb zwar nicht zur Tatzeit (§ 1 Z 2 und 3 JGG 1961), wohl aber zur Zeit der Urteilsfällung (§ 1 Z 2 und 3 JGG 1988) Jugendstraftaten; ge... mehr lesen...
Norm: StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs2StPO §363b Abs3
Rechtssatz: Nach Aufhebung eines gesetzwidrigen Strafausspruches gemäß § 292 StPO gilt das Verschlimmerungsverbot auch in bezug auf eine darin gewährte bedingte Strafnachsicht (sowie für das kalendermäßige Ende der Probezeit), welche nach ihrem zwischenzeitigen (mitaufgehobenen) Widerruf im Weg einer bedingten Entlassung aus dem zusammengefassten Vollzug mehrerer Freiheitsstrafen (§ 1 Z 5 StVG... mehr lesen...