Norm: StPO §227 Abs2StPO §310 Abs2StPO §334 Abs1StPO §334 Abs2
Rechtssatz: Im Fall der Aussetzung der Entscheidung des Geschworenengerichts (§ 334 Abs 1 StPO) ist eine vor der Verweisung der Sache an ein anderes Geschworenengericht durch den Obersten Gerichtshof (§ 334 Abs 2 StPO) erfolgte Zurückziehung der Anklage (hier: unter gleichzeitiger Einbringung eines Strafantrags; § 227 Abs 2 StPO) unzulässig und vermag keine Wirkung zu entfalten (§ 3... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch einen Freispruch enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Alfred R***** des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 6. Februar 2003 im Raum München mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Franz B***** durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die Vorspiegelung, ein rückzahlungsfähiger und -williger Darlehensnehmer zu sein, zur Gewährung eines Darlehens von 50.000 Euro, somit zu einer Handlun... mehr lesen...
Norm: StPO §252 Abs1StPO §258 Abs1StPO §334 Abs1StPO §345 Abs1 Z10a
Rechtssatz: Die temporäre Ausscheidung des Verfahrens gegen einen Angeklagten zwecks Vornahme nur in Ansehung eines anderen Angeklagten zulässiger Verlesung von Zeugenprotokollen ist unbedenklich, wenn die Geschworenen ausdrücklich dahin belehrt werden, daß sie die vorgenommenen Verlesungen ausschließlich bei der Urteilsfällung gegen den anderen Angeklagten berücksichtigen dürf... mehr lesen...
Gründe: Der am 18. Juli 1952 geborene Qani H***** wurde auf Grund des (einstimmigen) Wahrspruchs der Geschwornen (zu A) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1, Abs. 3 Z 3, Abs. 4 SuchtgiftG und (zu B) des Finanzvergehens des Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a und b FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er von November 1985 bis Dezember 1987 in Wien und anderen Orten (zu A) den bestehenden Vorschriften zuwider 41,9 kg Heroin, somit mehr als das Fünfundzwanzigfache der im... mehr lesen...
Norm: StPO §334 Abs1StPO §334 Abs2StPO §341 Abs1
Rechtssatz: Ein vom Schwurgerichtshof gefaßter Beschluß auf Aussetzung der Entscheidung ist unanfechtbar. Die Aussetzung hat sich - sofern es sich nicht um mehrere ideal konkurrierende Delikte oder um eine bestimmte Qualifikation einer Tat handelt - grundsätzlich auf jene (Taten) Tat zu beschränken, bei deren Beurteilung die Geschwornen geirrt haben. Ob Bedenken gegen die durch eine Teilaussetzun... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 3 StGB und der Vergehen der unerlaubten Abwesenheit nach § 8 MilStG, der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs 1 und 2, 224 StGB und der schweren Sachbeschädigung nach § 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB schuldig erkannt worden war, hat der Oberste Gerichtshof bereits mit dem in nichtöff... mehr lesen...
Norm: StPO §334 Abs1
Rechtssatz: Nichtanwendung begründet keine Nichtigkeit (KH 1130, 5 Os 1375/54). Entscheidungstexte 9 Os 52/81 Entscheidungstext OGH 16.06.1981 9 Os 52/81 15 Os 55/08i Entscheidungstext OGH 26.06.2008 15 Os 55/08i Auch 13 Os 115/18p Entscheidungstext OGH 16.01.2... mehr lesen...
Norm: StPO §313 BStPO §316StPO §334 Abs1
Rechtssatz: Die Stellung von Zusatzfragen, insbesondere bei Rücktritt vom Versuch, und damit zusammenhängend die Aussetzung der Urteilsfällung. Entscheidungstexte 5 Os 291/54 Entscheidungstext OGH 12.03.1954 5 Os 291/54 Veröff: SSt XXV/27 = JBl 1954 H14,362 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...