Entscheidungen zu § 30 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1979/12/19 12Os152/79 (12Os153/79), 12Os158/88, 13Os51/03, 12Os95/07y, 15Os74/21b (15Os75/21z

Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1979

RS OGH 1969/1/30 9Nds523/68, 12Nds223/69, 13Nds12/72, 11Nds137/75, 13Nds208/75, 13Nds91/94

Norm: StPO §30StPO §64
Rechtssatz: Mangels eines Verfolgungsantrages hat das Gericht (hier der OGH) in die Prüfung der Zuständigkeitsfragen nicht einzutreten. Ein Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Staatsanwaltschaften ist nach § 30 StPO von der beiden Staatsanwaltschaften vorgesetzten Behörde zu entscheiden. Entscheidungstexte 9 Nds 523/68 Entscheidungstext OGH 30.01.1969 9 Nds 52... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1969

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