Gründe: Mit (in gekürzter Form gemäß § 458 Abs 3 StPO ausgefertigtem) Urteil des Bezirksgerichtes Liesing vom 21.Oktober 1992 (rechtskräftig seit 27. Oktober 1992), GZ U 593/92-5, wurde Robert H***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer - für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe von dreißig Tagen verurteilt, weil er am 11.Juli 1992 in Wien in "schwer betrunkenem" Zustand Erika H*****, geborene ... mehr lesen...