Norm: StGB §39StPO §281 Abs1 Z11 BStPO §283 BStPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde ist im Zusammenhang mit § 39 StGB bei Überschreitung der durch § 39 StGB ermöglichten Strafbefugnisgrenze (§ 281 Abs 1 Z 11 beziehungsweise § 345 Abs 1 Z 13 erster Fall StPO) oder rechtsfehlerhafter Anwendung des § 39 StGB (§ 281 Abs 1 Z 11 beziehungsweise § 345 Abs 1 Z 13 zweiter Fall StPO) zulässig. ... mehr lesen...
Norm: StPO §283 CStPO §290 Abs1StPO §292StPO §295 Abs1
Rechtssatz: Die Beschränkung auf die der Berufung unterzogenen Punkte erlaubt nicht den Ersatz eines nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO nichtigen Sanktionsausspruchs zugunsten des Angeklagten aus Anlass einer bloß zu dessen Nachteil erhobenen Berufung. Entscheidungstexte 12 Os 84/04 Entscheidungstext OGH 05.08.2004 12 Os 84/04 ... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs2 AStPO §260 Abs1StPO §281 Abs1 Z5StPO §281 Abs1 Z5aStPO §281 Abs1 Z10 AStPO §283 CStPO §295 Abs1
Rechtssatz: Gegenstand der Bindung des Berufungsgerichtes an den "Ausspruch über die Schuld des Angeklagten und über das anzuwendende Strafgesetz" ist die regelmäßig im Ausspruch nach § 260 Abs 1 Z 1 StPO zum Ausdruck kommende Feststellung der sogenannten entscheidenden Tatsachen und das darauf angewendete Strafgesetz (§ 260 Abs 1 ... mehr lesen...