Norm
StPO §283 CRechtssatz
Die Beschränkung auf die der Berufung unterzogenen Punkte erlaubt nicht den Ersatz eines nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO nichtigen Sanktionsausspruchs zugunsten des Angeklagten aus Anlass einer bloß zu dessen Nachteil erhobenen Berufung.Die Beschränkung auf die der Berufung unterzogenen Punkte erlaubt nicht den Ersatz eines nach Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 11, StPO nichtigen Sanktionsausspruchs zugunsten des Angeklagten aus Anlass einer bloß zu dessen Nachteil erhobenen Berufung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119280Dokumentnummer
JJR_20040805_OGH0002_0120OS00084_0400000_002