Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 33jährige Erich T*** (zu A) des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2, 15 Abs. 1 StGB, (zu B) des Vergehens des Gebrauchs fremder Ausweise nach § 231 Abs. 1 StGB, (zu C) des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130, erster und vierter Fall, StGB, (zu D) des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch einen Teilfreispruch enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Franz S*** jun - im zweiten Rechtsgang - (zu I.) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB, (zu II.) des Vergehens (richtig der Vergehen) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und Z 2 StGB sowie (zu III.) des Vergehens nach § 114 ASVG schuldig erkannt. Darnach hat er als Geschäftsführer der Unternehmen teils des Franz S*** sen und teils der A.M*** GesmbH & Co KG ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Manuel Alexander A, verehelichten B, gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf (Tatzeit: 6.Mai 1979) nach § 15, 202 Abs 1 StGB (I) und des Vergehens der Verleumdung (Tatzeit: 3.April 1980) nach § 297 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt worden war, wurde mit Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 15.März 1984, GZ. 13 Os 38/84-7, d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 6.Juni 1974, GZ 2 a E Vr 2550/74-37, (rechtskräftig seit dem 14.November 1974) wurde der am 10.Jänner 1955 geborene Tischlergeselle Karl A des Verbrechens des teils vollbrachten, teils versuchten Diebstahls nach den § 171, 173, 174 I lit. d, II lit. a und 8 StG sowie des Vergehens des teils vollbrachten, teils versuchten unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach den § 467 b und 8 StG schuldig erkannt und zu zehn Mona... mehr lesen...
Norm: StGB §46StPO §265 Abs1StPO §265 Abs2
Rechtssatz: Grundsätzlich ist - bei Vorliegen der zeitlichen Voraussetzungen - noch in der Hauptverhandlung über eine bedingte Entlassung zu entscheiden. Hängt jedoch die verläßliche Beurteilung, ob auch die weiteren Voraussetzungen für eine solche erfüllt und, vom Ergebnis ergänzender Erhebungen ab, dann hat das Gericht hierüber - ungesäumt und unbeschadet der Bestimmung des § 16 Abs 2 Z 12 StVG - auß... mehr lesen...