Norm: StPO §258StPO §281 Abs1 Z5 CSMG §28 Abs6 A
Rechtssatz: Während der durchschnittliche Reinheitsgehalt der seit Jahrzehnten bekannten Drogen Haschisch und Heroin als gerichtsnotorisch anzusehen ist, kann hievon hinsichtlich der Annahme eines bestimmten durchschnittlichen Wirkstoffgehalts von - nach den bisherigen Wahrnehmungen des Obersten Gerichtshofs grundsätzlich mit recht unterschiedlichen Wirkstoffen und Reinheitswerten versehenen - Ec... mehr lesen...
Norm: StPO §258StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Ein ohne Dolmetsch aufgenommenes Protokoll unterliegt deshalb allein noch keinem Beweisverbot. Entscheidungstexte 14 Os 64/02 Entscheidungstext OGH 25.06.2002 14 Os 64/02 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116671 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 A
Rechtssatz: Dienstliches Wissen des Vorsitzenden über Inhalt und Ergebnisse anderer Verfahren darf das Schöffengericht ohne Beweisaufnahme nicht verwerten. Entscheidungstexte 11 Os 142/01 Entscheidungstext OGH 15.01.2002 11 Os 142/01 11 Os 55/04 Entscheidungstext OGH 27.07.2004 11 Os 55/04 ... mehr lesen...