Norm: MRK Art6 Abs1 II5b2StPO §152StPO §248 Abs1StPO §250 Abs3StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Erachtet das Gericht die (zulässigerweise) vor der HV abgegebene Entschlagungserklärung eines Zeugen für nicht unmissverständlich oder endgültig, oder werden im Antrag auf Vernehmung des Zeugen Anhaltspunkte vorgebracht, welche dessen nunmehrige Aussagebereitschaft plausibel erscheinen lassen, hat deren Abklärung nach § 248 Abs 1 erster Satz StPO - gegeb... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litd IV4StPO §162aStPO §166aStPO §229 Abs2StPO §250 Abs1StPO §250 Abs3
Rechtssatz: Mit der Einführung verfahrensrechtlicher Zeugenschutzbestimmungen durch das StPÄG 1993 (§ 166a StPO: Vernehmung eines Zeugen unter Wahrung seiner Anonymität und § 229 Abs 2 StPO: Ausschluss der Öffentlichkeit zur Verhinderung der Enttarnung) hat der Gesetzgeber eine Einengung der damit kollidierenden Verteidigungsrechte des Angeklagten im Inte... mehr lesen...
Norm: StPO §238StPO §248StPO §249StPO §250 Abs3
Rechtssatz: Werden seitens der Parteien in Hinsicht auf die Art der Befragung von Zeugen keine Anträge gestellt (§ 238 StPO) fällt diese in die (alleinige) Kompetenz des Vorsitzenden, nicht des Gerichtshofes, was die §§ 248 ff StPO sogar ausdrücklich anordnen. Dazu ergangene prozessleitende Verfügungen des Vorsitzenden sind nur dann Gegenstand einer Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof, wenn si... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs3 litd IV4StPO §162a Abs2StPO §250 Abs3
Rechtssatz: Liegt die hohe Wahrscheinlichkeit einer gravierenden, weit über das übliche Maß der mit einer Zeugenaussage für ein unmündiges Tatopfer eines Sexualdeliktes verbundenen psychischen Belastung hinausgehenden Schädigung des Tatopfers im Fall der (neuerlichen) gerichtlichen Einvernahme nahe, so prävaliert das Schutzbedürfnis des Opfers gegenüber dem (an sich berechtigten) Intere... mehr lesen...
Norm: StPO §166aStPO §229 Abs2StPO §250 Abs3
Rechtssatz: Die Vernehmung des Zeugen, dessen Identität durch einen anderen, namentlich bekannten Zeugen festgestellt wurde, unter Wahrung seiner Anonymität gemäß § 166a StPO ist angezeigt, wenn im Verfahren bereits Einschüchterungsversuche hervorgekommen sind. Entscheidungstexte 13 Os 15/97 Entscheidungstext OGH 05.03.1997 13 Os 15/97... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden (neben dem weiteren Angeklagten Medhi Shakeri M***, hinsichtlich dessen das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist) die iranischen Staatsangehörigen Akbar Akbari A***, Samad Akbari A***, Ahmed K*** und Satar N*** des versuchten Verbrechens nach §§ 15 StGB, 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 2 und Z 3 SGG, die Angeklagten Samad Akbari A***, Ahmed K*** und Satar N*** auch nach Abs. 4 dieser Gesetzesstelle, so... mehr lesen...