Norm: StPO §228StPO §229 Abs1
Rechtssatz: Die
Gründe: für einen Ausschluss der Öffentlichkeit sind in § 229 Abs 1 StPO taxativ aufgezählt und eng auszulegen. Dem (bloßen) Interesse der Wahrheitsforschung (hier: der ersichtlich intendierten Förderung der wahrheitsgemäßen Aussage des Zeugen) kann zwar durch § 250 Abs 1 StPO Rechnung getragen werden, ein (allenfalls zusätzlicher) Ausschluss der Öffentlichkeit wäre aber nur dann zulässig, wenn (auch... mehr lesen...
Norm: StPO §229 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Erörterung der beim Opfer aufgetretenen psychischen Folgen der Tat stellt einen Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung dar. Entscheidungstexte 15 Os 46/18f Entscheidungstext OGH 23.05.2018 15 Os 46/18f Beisatz: Dies gilt auch für die Vorführung der Ton? und Bildaufnahme der kontradiktorischen Vernehmung des Tatopfer... mehr lesen...
Norm: StPO §229 Abs1StPO §253
Rechtssatz: Der vorübergehende Ausschluss der Öffentlichkeit ist nach § 229 Abs 1 Z 1 erster Fall StPO – mit Blick auf den gegen jedwede Propagierung nationalsozialistischen Gedankenguts gerichteten Schutzzweck des VerbotsG – gerechtfertigt, um ein ungestörtes Vorführen (§ 253 StPO) gewaltverherrlichender oder menschenverachtender (Lied-)Texte zu ermöglichen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §229 Abs1StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Wird in der Verfahrensrüge (Z 3) bloß die Verletzung der Förmlichkeit des § 229 Abs 1 zweiter Satz StPO (Verkündung und Beurkundung des Ausschlussbeschlusses), aber kein sachlich ungerechtfertigter Ausschluss der Öffentlichkeit behauptet, fehlt es an der gesetzmäßigen Darstellung dieses Nichtigkeitsgrundes. Entscheidungstexte 14 Os 161/97 ... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurde der am 27. Oktober 1958 geborene Malergeselle Josef K*** (I.) des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB, (II.) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und (III.) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er I. am 20.September 1987 zwischen Pertisau und Maurach außer dem Fall der Notzucht die Marianne W*** mit Gewalt, indem er sich in seinem PKW auf sie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.Februar 1953 geborene jordanische Staatsangehörige Bahij Mohammed A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen (im dritten Rechtsgang) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mordes nach den §§ 75 und 15 StGB als Beteiligter nach dem § 12 (zweiter und dritter Fall) StGB schuldig erkannt, weil er in Wien I./ im April 1981 zur Straftat des Hesham Mohammed B, nämlich zu dem von diesem als Beteiligter nach dem dritten F... mehr lesen...