Entscheidungen zu § 228 Abs. 4 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 2006/3/6 10Bkd2/05

Norm: StPO §162aStPO §228 Abs4StPO §252 Abs1StPO §252 Abs2a
Rechtssatz: Durch Vorführung der Aufzeichnung einer kontradiktorischen Vernehmung in der Hauptverhandlung wird diese, wenn der akustische Inhalt der Aufzeichnung mit dem Inhalt eines Teiles der Hauptverhandlung ident ist, inhaltlich selbst zum Teil der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 10 Bkd 2/05 Entscheidungstext OGH 06... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.2006

RS OGH 2006/3/6 10Bkd2/05

Norm: StPO §228 Abs4
Rechtssatz: Dem Persönlichkeitsschutz des Beteiligten kommt gerade im Fall der Zeugenaussage des minderjährigen Opfers eines möglichen Sexualdeliktes in der Familie, dem der Schutz einer kontradiktorischen Vernehmung nach § 162 a iVm § 152 Abs 1 Z 2 a StPO zuteil geworden war und das weder selbst noch durch den gesetzlichen Vertreter Zustimmung zu einer Aussendung im Fernsehen erteilt hatte, besondere Bedeutung zu. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.2006

RS OGH 2006/3/6 10Bkd2/05

Norm: StPO §228 Abs4DSt 1990 §1 DDSt1990 §1 HDSt 1990 §1 K
Rechtssatz: Ein Verhalten des Disziplinarbeschuldigten als Verteidiger in einem Strafverfahren, das einen nicht unerheblichen Eingriff in rechtlich geschützte Bereiche, nämlich vor allem in die Persönlichkeitsrechte einer Minderjährigen, aber auch in in die objektive mediale Darstellung eines Prozessverlaufes darstellt, ist als Berufspflichtenverletzung und unter den entsprechenden Publ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.2006

RS OGH 2006/3/6 10Bkd2/05

Norm: StPO §228 Abs4
Rechtssatz: Zweck der Bestimmung des § 228 Abs 4 StPO ist in erster Linie der Persönlichkeitsschutz der Beteiligten. Neben diesem vorrangigen Ziel sind weitere
Gründe: für das Verbot des § 228 Abs 4 StPO die Störung der äußeren Ordnung im Gerichtssaal und mögliche Beeinträchtigung der Wahrheitsfindung. Schließlich besteht auch die Gefahr einer Verfälschung des Prozessverlaufs gegenüber den Medienkonsumenten durch - notwendig... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.2006

RS OGH 2006/3/6 10Bkd2/05

Norm: StPO §228 Abs4MedienG §22
Rechtssatz: Verboten ist durch § 228 Abs 4 StPO die Herstellung von Fernseh-, Hörfunk-, Film- und Fotoaufnahmen (egal mit welchen technischen Mitteln) während der Hauptverhandlung am Ort derselben sowie die Übertragung solcher Aufnahmen (egal ob live oder als Aufzeichnung) in Fernsehen, Radio oder jedem anderen diesen beiden entsprechendem Medium, zB Internet (WK-StPO § 228 Rz 26). Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.2006

Entscheidungen 1-5 von 5

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