RS OGH 2006/3/6 10Bkd2/05

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Veröffentlicht am 06.03.2006
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Norm

StPO §228 Abs4

Rechtssatz

Dem Persönlichkeitsschutz des Beteiligten kommt gerade im Fall der Zeugenaussage des minderjährigen Opfers eines möglichen Sexualdeliktes in der Familie, dem der Schutz einer kontradiktorischen Vernehmung nach § 162 a iVm § 152 Abs 1 Z 2 a StPO zuteil geworden war und das weder selbst noch durch den gesetzlichen Vertreter Zustimmung zu einer Aussendung im Fernsehen erteilt hatte, besondere Bedeutung zu.

Entscheidungstexte

  • 10 Bkd 2/05
    Entscheidungstext OGH 06.03.2006 10 Bkd 2/05

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120651

Dokumentnummer

JJR_20060306_OGH0002_010BKD00002_0500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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