RS OGH 2006/3/6 10Bkd2/05

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.2006
beobachten
merken

Norm

StPO §228 Abs4
  1. StPO § 228 heute
  2. StPO § 228 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007
  3. StPO § 228 gültig von 01.05.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996
  4. StPO § 228 gültig von 01.01.1994 bis 30.04.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 526/1993
  5. StPO § 228 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Dem Persönlichkeitsschutz des Beteiligten kommt gerade im Fall der Zeugenaussage des minderjährigen Opfers eines möglichen Sexualdeliktes in der Familie, dem der Schutz einer kontradiktorischen Vernehmung nach § 162 a iVm § 152 Abs 1 Z 2 a StPO zuteil geworden war und das weder selbst noch durch den gesetzlichen Vertreter Zustimmung zu einer Aussendung im Fernsehen erteilt hatte, besondere Bedeutung zu.Dem Persönlichkeitsschutz des Beteiligten kommt gerade im Fall der Zeugenaussage des minderjährigen Opfers eines möglichen Sexualdeliktes in der Familie, dem der Schutz einer kontradiktorischen Vernehmung nach Paragraph 162, a in Verbindung mit Paragraph 152, Absatz eins, Ziffer 2, a StPO zuteil geworden war und das weder selbst noch durch den gesetzlichen Vertreter Zustimmung zu einer Aussendung im Fernsehen erteilt hatte, besondere Bedeutung zu.

Entscheidungstexte

  • 10 Bkd 2/05
    Entscheidungstext OGH 06.03.2006 10 Bkd 2/05

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120651

Dokumentnummer

JJR_20060306_OGH0002_010BKD00002_0500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten