Entscheidungen zu § 220 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2003/5/13 11Os57/03

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Entscheidung | OGH | 13.05.2003

TE OGH 1996/5/9 15Os57/96

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Entscheidung | OGH | 09.05.1996

RS OGH 1994/2/3 15Os37/93 (15Os38/93)

Norm: MRK Art6 Abs3 litc IV3aStPO §41 Abs3StPO §220 Abs1StPO §286 Abs4
Rechtssatz: Die gesetzliche Verpflichtung der Vertretung durch einen Verteidiger in bestimmten Verfahren verletzt als solche nicht Art 6 Abs 3 lit c MRK. Die Staaten können die Bedingungen regeln, unter welchen der Angeklagte berechtigt ist, das Recht sich selbst zu verteidigen, auszuüben. Sie können auch verlangen, daß ein durch einen Anwalt vertretener Angeklagte seine Rec... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1994

RS OGH 1992/11/26 15Os42/92, 15Os57/96

Norm: StPO §68 Abs2StPO §220 Abs1
Rechtssatz: In einer die Hauptverhandlung vorbereitenden Tätigkeit des Vorsitzenden des Schöffensenates liegt kein Ausschließungsgrund. Dies erhellt aus der Bestimmung des § 220 Abs 1 StPO, die es im geschworenengerichtlichen Verfahren dem Vorsitzenden sogar zur Pflicht macht, ein "Präsidentenverhör" mit dem verhafteten Angeklagten durchzuführen, bei dem auch der Inhalt der bisherigen Verantwortung des Angeklag... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1992

TE OGH 1962/9/17 12Os279/62 (12Os280/62)

Gründe: Aus den angeschlossenen Akten 7 E Vr 114/62 des Kreisgerichtes St.Pölten und 9 Ns 1013/62 Oberlandesgerichtes Wien ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Das Gendarmeriepostenkommando Neulengbach erstattete am 21. 12. 1961 gegen den staatenlosen, in Gablitz wohnhaften landwirtschaftlichen Hilfsarbeiter Heinrich M***** die Anzeige wegen des Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung nach dem § 152 StG (ONr 2 des Aktes 7 E Vr 114/62 des Kreisgerichtes St.Pölten), worau... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.09.1962

RS OGH 1962/9/17 12Os279/62 (12Os280/62), 13Os135/98 (13Os136/98)

Norm: StPO §26StPO §220 Abs1StPO §224StPO §483 Abs2StPO §487StPO §488
Rechtssatz: Nach der Einbringung des Strafantrages im vereinfachten Verfahren kann der Einzelrichter den vom Gericht noch nicht vornommenen Beschuldigten zur Vorbereitung der Hauptverhandlung vernehmen, allenfalls auch im Rechtshilfeweg vernehmen lassen. Das Rechtshilfegericht hat nur die Zulässigkeit der beantragten Handlungen nach den für seinen Bereich geltenden gesetzlich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.09.1962

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