Entscheidungen zu § 209 Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1987/6/24 9Os4/87

Gründe: Mit dem Beschluß des Untersuchungsrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 14.Juli 1975, AZ 26 Vr 1591/75, wurde gegen Georg (Helmut) S*** und Rupert F*** die Voruntersuchung wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB sowie des Vergehens der fahrlässigen Krida nach "§ 159" StGB eingeleitet und über (den seit 11.Juli 1975, 11,15 Uhr, in Haft gewesenen) Georg S*** aus den Haftgründen des § 180 Abs. 2 Z 1 bis 3 StPO die Untersuchungshaft verhäng... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.06.1987

RS OGH 1987/6/24 9Os4/87

Norm: StPO §79 Abs2StPO §209 Abs1StPO §429 Abs1StPO §431
Rechtssatz: Abweichend von der (auch im Verfahren nach §§ 429 - 434 StPO) sonst geltenden Grundregel des § 79 Abs 2 StPO ist dem Betroffenen, wenn er vorläufig angehalten wird (§ 429 Abs 4 StPO), der Unterbringungsantrag nach § 429 Abs 1 StPO, sofern er nicht dessen Zustellung an seinen Verteidiger verlangt (§ 209 Abs 3 StPO), persönlich und nicht zu Handen seines Verteidigers (als seines... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1987

RS OGH 1987/6/24 9Os4/87

Norm: StPO §209 Abs1StPO §292StPO §429 Abs1
Rechtssatz: Die gesetzwidrige Zustellung des Unterbringungsantrages an den Verteidiger statt an den vorläufig angehaltenen Betroffenen rechtfertigt keine konkrete Maßnahme nach § 292, letzter Satz, StPO wenn der - vor Beginn der Hauptverhandlung mehrfach ausführlich mit dem Inhalt des Unterbringungsantrages konfrontierte - Betroffene nach Lage des Falles durch die Gesetzesverletzung weder in seinem Vo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1987

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