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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag vom 27.12.2021, Zl. XXXX , wurde dem Beschwerdeführer die Zahlung des Pauschalkostenbeitrags in Höhe von € 90,? sowie die Einhebungsgebühr gem. § 6a Abs. 1 GEG in Höhe von € 8,?, somit insgesamt ein Betrag von € 98,? vorgeschrieben. Mit Zahlungsauftrag vom 27.12.2021, Zl. römisch 40 , wurde dem Beschwerdeführer die Zahlung des Pauschalkostenbeitrags in Höhe von € 90... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 08.03.2019 brachte die Beschwerdeführerin einen zweiten Fortführungsantrag gemäß § 195 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) beim Landesgericht Klagenfurt, zu AZ: XXXX ein. Dieser Antrag wurde der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zuständigkeitshalber weitergeleitet. 1. Mit Antrag vom 08.03.2019 brachte die Beschwerdeführerin einen zweiten Fortführungsantrag gemäß Parag... mehr lesen...