Norm: MRK Art5 Abs1 lita III4aMRK Art5 Abs1 litc III4d1MRK Art5 Abs3 IV3dMRK Art6 Abs1 II6StPO §193 Abs1StPO §193 Abs2
Rechtssatz: Wenn die Schuld einer Person bereits in einer Hauptverhandlung festgestellt worden ist, die in ihrem Ablauf den Erfordernissen des Art 6 Abs 1 MRK entsprochen hat, finden nach der Rsp des EGMR Verhängung und Fortsetzung der Untersuchungshaft ihre Rechtfertigung in Art 5 Abs 1 lit a MRK. Fänden Verhängung und Fortset... mehr lesen...
Norm: StGB §43StGB §43aStGB §46StPO §180 Abs1StPO §193 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob eine bedingte Strafnachsicht zu erwarten ist, betrifft kein Kriterium der Zulässigkeit der Untersuchungshaft. Ob eine Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen wird oder nicht, spielt für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 180 Abs 1 letzter Satz StPO keine Rolle. Anders als in den Fällen, in denen überhaupt keine Strafe zu erwarten ist (vergleiche § 6 Abs 1 und ... mehr lesen...