Entscheidungen zu § 190 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1972/9/20 11Os124/72, 15Os14/93, 13Os16/93

Norm: StPO idF 1960 §190 Abs2StPO idF StRÄG 1971 §193 Abs2
Rechtssatz: Bei den Zweimonatfristen und Sechsmonatfristen des § 193 Abs 2 StPO (idF StRÄG 1971) handelt es sich ebenso wie bei der Zweimonatfrist des § 190 Abs 2 StPO alte Fassung um "imperative" Fristen, deren Verletzung unter der Sanktion des § 6 des Gesetzes zum Schutz der persönlichen Freiheit und auch unter jener des § 333 StG stehen kann, und nicht um bloß "instruktionelle" Frist... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.09.1972

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