Norm: StPO §152 Abs5StPO §159
Rechtssatz: Die Gültigkeit der Erklärung eines Zeugen, von seinem Entschlagungsrecht in der Hauptverhandlung Gebrauch machen zu wollen, ist von einer richterlichen Belehrung über ein Entschlagungsrecht gänzlich unabhängig, wenn nur das Entschlagungsrecht besteht. Indem das Entschlagungsrecht gerichtlicher Überprüfung unterliegt, kommt dessen Anerkennung zwar regelmäßig in der Belehrung des Zeugen darüber (§ 152 Abs... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §27 Abs3DSt 1990 §27 Abs4StPO §159StPO §160
Rechtssatz: Nur Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sind zur Zeugenaussage vor dem Untersuchungskommissär des Disziplinarrates verpflichtet. Ersucht der Untersuchungskommissär das Bezirksgericht um Vernehmung oder Erhebung, hat dieses nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung vorzugehen, weshalb die Zeugnispflicht jedermann trifft und dem Bezirksgericht die in §§ 159, 160 StPO vo... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §159StPO §173 AStPO §202
Rechtssatz: Die Androhung oder Verhängung einer Ordnungsstrafe zur Erzwingung des Erscheinens eines Beschuldigten vor Gericht ist gesetzwidrig. Entscheidungstexte 10 Os 144/68 Entscheidungstext OGH 05.11.1968 10 Os 144/68 Veröff: SSt 39/40 = EvBl 1969/152 S 219 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...