Entscheidungen zu § 149a Abs. 1 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-8 von 8

RS OGH 2005/7/26 11Os57/05z (11Os58/05x, 11Os59/05v)

Norm: StPO §149a Abs1 Z1 litb
Rechtssatz: Mit der Feststellung, welche Teilnehmeranschlüsse Ursprung einer Telekommunikation waren (§ 149a Abs 1 Z 1 lit b StPO) ist mehr als eine bloße Ermittlung, Auswertung, Zuordnung, Abgleichung, Verwertung oder sonstige Verarbeitung im internen Bereich des Providers gemeint, nämlich ein Vorgang mit Außenwirkung (Verschaffung der Kenntnis, vgl § 119 StGB), weil nur ein solcher das Telekommunikationsgeheimnis... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.07.2005

RS OGH 2005/7/26 11Os57/05z (11Os58/05x, 11Os59/05v), 15Os172/10y (15Os173/10w)

Norm: StGG Art10aStPO §149a Abs1 Z1 litbTKG 2003 §93 Abs1TKG 2003 §92 Abs3 Z3TKG 2003 §103 Abs4
Rechtssatz: Stammdaten unterliegen nicht dem im Art 10a StGG verankerten Grundrecht des Kommunikationsgeheimnisses (§ 93 Abs 1 Satz 1 TKG 2003 e contrario). Selbst bei dynamischen IP-Adressen erfordert die Übermittlung der zugehörigen Stammdaten an ein rite ermittelndes Gericht - der das Grundrecht auf Datenschutz nicht entgegensteht (§ 7 Abs 2 DSG) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.07.2005

RS OGH 2005/7/26 11Os57/05z (11Os58/05x, 11Os59/05v)

Norm: StPO §149a Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei elektronischer Kommunikation sind IP-Adressen Adressen iSd § 149 Abs 1 Z 3 StPO. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die IP-Adresse auf Dauer (statisch) oder nur für eine einzige Verbindung (dynamisch) vergeben ist, weil sie auch in letzterer Variante - im Zusammenhalt mit dem Zeitraum ihrer Zuteilung - den Teilnehmeranschluss eindeutig individualisiert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.07.2005

RS OGH 2002/10/1 11Os64/02 (11Os65/02, 11Os66/02, 11Os67/02), 12Os93/14i (12Os94/14m)

Norm: StPO §149a Abs1 Z2StPO §149b Abs2 Z4
Rechtssatz: Dem eine Überwachung des Fernmeldeverkehrs anordnenden Beschluss muss angesichts der Weite des damit erlaubten Eingriffs in verfassungsrechtlich geschützte Bereiche von unbeteiligten Dritten zu entnehmen sein, ob und auf welcher Tatsachengrundlage im gegebenen Fall der (analog § 149d Abs 3 StPO) bei einem Vorgehen nach § 149a Abs 1 Z 2 lit b StPO zu wahrenden Verhältnismäßigkeit Rechnung ge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.2002

RS OGH 2002/10/1 11Os64/02 (11Os65/02, 11Os66/02, 11Os67/02)

Norm: StPO §149a Abs1 Z2StPO §149i
Rechtssatz: Die durch eine Rufdatenrückerfassung gemäß § 149a Abs 1 Z 2 StPO gewonnenen konkreten Daten müssen allein oder in Verbindung mit bereits vorhandenen oder noch erzielbaren weiteren Ermittlungsergebnissen einer genaueren Aufklärung der Tathandlung oder der Ausforschung der Täter dienen. Die solcherart gewonnenen Rufdaten können für sich allein auch automationsunterstützt analysiert und mit schon vorh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.2002

RS OGH 2001/1/18 12Os152/00 (12Os153/00)

Norm: StPO §149a Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine Verbindung mit einer Fernmeldeanlage stellt sowohl der Benützer her, der die Anlage zur Initiierung eines telefonischen Kontaktes in Anspruch nimmt, als auch jeder Rufadressat, der einen Anruf eines anderen Benutzers eines Telekommunikationsdienstes (insoweit regelmäßig gleichfalls aktiv) entgegennimmt. Liegen die Voraussetzungen des § 149a Abs 1 Z 2 StPO vor und kommen Ausschlusskriterien nach § 149a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.2001

RS OGH 1996/6/12 8Bs159/96

Norm: StPO §149a Abs1 Z2 litb
Rechtssatz: Angehörige der im § 152 Abs 1 Z 5 StPO genannten Berufsgruppe können Objekt der Telefonüberwachung sein. Unzulässigkeit der TÜ nur bezügl. berufsspezifischer Informationen. Allfällige Unzulässigkeit aktualisiert sich (erst) in der Beachtung des Verwertungsverbots und des Vernichtungsverbots. Entscheidungstexte 8 Bs 159/96 Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1996

RS OGH 1992/8/31 EKM16410/90

Norm: MRK Art6 Abs1 II5cMRK Art8 IV3aStPO §149a Abs1StPO §149b Abs2
Rechtssatz: EKMR 31.8.1992, 16410/90 (Beschwerde gg Österreich) § 149 a Abs 1 und § 149 b Abs 2 StPO enthalten einschränkende Bedingungen und verfahrensmäßige Sicherungen für die Zulässigkeit einer geheimen Telefonüberwachung. Der Bf war der Begünstigung im Zusammenhang mit schwerwiegenden Straftaten verdächtig, und er wurde in der Folge von der Telefonüberwachung verständigt u... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1992

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