Norm: StPO §13 Abs2StPO §14 Abs1StPO §261StPO §281 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z4 AStPO §281 Abs1 Z4 BStPO §281 Abs1 Z6StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Unterläßt ein ordnungsgemäß besetztes Schöffengericht rechtsirrtümlich die Fällung eines Unzuständigkeitsurteils, bleibt es aber bei seinem Strafausspruch innerhalb der Grenzen seiner Strafbefugnis, so kann dies weder aus § 281 Abs 1 Z 1 StPO noch aus einem anderen Nichtigkeitsgrund (Z 6 oder 11) bekä... mehr lesen...
Norm: StPO §14 Abs1
Rechtssatz: Die Geschworenengerichte werden bei den Gerichtshöfen erster Instanz zusammengesetzt. Sie sind zwar nicht Teil dieser Gerichtshöfe, aber auch keine organisatorisch selbständigen Gerichte, sondern treten nach Bedarf beim Gerichtshof erster Instanz zusammen. Nach der klaren Gesetzeslage unterliegt es keinem Zweifel, daß der Gerichtshof erster Instanz das Vorverfahren führt und in die Kompetenz des Geschworenengeric... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4StPO §14 Abs1
Rechtssatz: Der Delegierungstatbestand des § 9 Abs 4 AHG ist auch dann erfüllt, wenn dem Amtshaftungsanspruch (auch) die Behauptung zugrunde liegt, die Richter eines Schwurgerichtshofs hätten den geltend gemachten Vermögensschaden als ernannte Organe jenes Landesgerichts, das für die Amtshaftungsklage zuständig wäre, durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten mitverursacht. Dabei hängt die Entscheidung nicht ... mehr lesen...