Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Paul Joseph N***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Paul Joseph N***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 27. August... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB und (zu 1./) des Verbrechens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB idF vor dem StRÄG 2004 (gemeint idF BGBl 1989/242) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Herbert P***** der Verbrechen der schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (I), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF vor BGBl I 2004/15 (II), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (III) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (IV) sowie des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (V) schuldig erkannt.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte jeweils mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A a) und des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A b) sowie jeweils mehrerer Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren nach § 208 (zu ergänzen:) Abs 1 StGB (B) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Otto A***** der Verbrechen (zu I./) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, (zu II./) der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF BGBl 1974/60, (zu III./) des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB, sowie (zu IV./) der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Otto A***** der Verbrechen... mehr lesen...
Norm: StPO §125 StPO §126 A StPO §134 StPO §249 Abs3 StPO §273 StPO §276 StPO §281 Abs1 Z4 B StPO § 125 heute StPO § 125 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 125 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Gründe: Monika K***** wurde des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Monika K***** wurde des Verbrechens der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat sie von Februar 1998 bis August 2003 in R***** ihr anvertrautes Gut in einem 50.000 Euro übersteigenden Wert, nämlich von Patienten des Sanatoriums der K***** zur Weiterleitung übergebenes Bargeld im Gesamtbetrag ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bernhard W***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (ergänze: vierter Fall), Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bernhard W***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, (ergänze: vierter Fall), Absatz 3, erster Fall, Absatz 4, Ziffer 3, SMG schuldig erkannt. Danach hat er zu datumsmäßig jeweils nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkten zwischen cirka Jänner 2003 und Anfang März 2003 ... mehr lesen...
Norm: StPO §125 StPO §126 A StPO §127 Abs3 StPO §281 Abs1 Z5a StPO § 125 heute StPO § 125 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 125 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007 StPO § 126 heute ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB enthält (C) - wurde der Angeklagte Andreas M***** zu A)I. des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, zu A)II. des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB sowie zu A)III. der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnis... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich B***** der Verbrechen des „teils versuchten, teils vollendeten" sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach §§ 207 Abs 1, 15 StGB (I) und der Vergehen des sexuellen Missbrauches von Jugendlichen nach § 207b Abs 1 StGB (II), der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 Abs 1 StGB (III) und der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a Abs 1 Z 3 [vierter Fall iVm Abs 4 Z 3 lit a] StGB (IV) schuldig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Joseph K***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A.1.) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (A.2.), der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB (A.3.) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (B.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Joseph K***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht, wurde Anton Sch***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruht, wurde Anton Sch***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 8. November 2002 in Salzburg Marianne M***** durch Versetzen mehrerer wuchtiger Schläge mit einem Hammer auf den
Kopf: sowie durch h... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Albin K***** (A) und Herbert P***** (B) des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A 1, B 1) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB aF (A 2, B 2) schuldig erkannt, weil Mit dem angefochtenen Urteil wurden Albin K***** (A) und Herbert P***** (B) des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch, sowie einen Verfolgungsvorbehalt enthaltenden Urteil wurde Andreas G***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Deliktsfall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Graz und an anderen Orten von März 1997 bis 17. September 1998 als Geschäftsführer der S***** GmbH und als Hauptaktionär, sowie seit 18. Dezember 1997 auch als Verwaltungsrat der G***** AG mit ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Farhoud B***** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 128 Abs 2, 129 Z 1 StGB (A) und des Vergehens (gemeint: der Vergehen, 15 Os 176/03) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Farhoud B***** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 15, 127, 128, Absatz 2, 129, Ziffer eins, StGB (A) und d... mehr lesen...
Gründe: Monika P***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall, 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat sie in Innsbruck mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung schwerer Betrügereien eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, nachgenannte Personen, teilweise unter Verwendung falscher Urkunden und Beweismit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johannes K***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 206 Abs 1, 15 StGB - gemeint: mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, von denen einige im Stadium des Versuchs nach § 15 StGB blieben - und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen Verfolgungsvorbehalt enthaltenden) Urteil wurden schuldig erkannt: Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Günther E*****: Obwohl von der Anfechtungserklärung auch der Schuldspruch FF. erfasst wird, finden sich hiezu keine Ausführungen in der Nichtigkeitsbeschwerde. Es mangelt somit insoweit an einer deutlichen und bestimmten Bezeichnung jener Tatumstände, die einen Nichtigkeitsgrund bi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl. Ing. Vinzenz T***** und Hermann Te***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl. Ing. Vinzenz T***** und Hermann Te***** des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Danach haben sie im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter in Schwechat mit dem Vorsatz, Dipl. Ing. Vinzenz T***** d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther A***** der Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 StGB (I.) der öffentlichen unzüchtigen Handlung nach § 218 StGB (II.), der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (III.) und des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (IV.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther A***** der Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil – das auch rechtskräftige Schuldsprüche weiterer Angeklagter enthält – wurde der am 17. Jänner 1987 geborene Jugendliche Andreas C***** (zu I./1. – 5., 8., 9., 13. – 24., 28.) des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren und gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls, teilweise als Beitragstäter, nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 zweiter Satz zweiter Fall, 15 und 12 dritter Fall StGB, sowie der Vergehen ... mehr lesen...
Gründe: Peter Laszlo B***** wurde der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Peter Laszlo B***** wurde der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Rottenmann außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB nachstehende Personen mit Gewalt zur Vornahme des Beischlafes genötigt und zwar: Danach hat er in Rottenmann außer dem Fall des Paragraph 201, Absatz eins, StGB nachstehende Personen mit Gewalt zur ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A***** der Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (A) und des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A***** der Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, 148, zweiter Fall StGB (A) und des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Para... mehr lesen...
Norm: StPO §118 Abs2 StPO §125 StPO §126 A StPO §127 Abs3 StPO §281 Abs1 Z4 B StPO §345 Abs1 Z5 StPO § 118 heute StPO § 118 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 118 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Robert G***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 23. September 2001 in der Sillschlucht bei Innsbruck seinen dreijährigen Sohn Stefan G***** durch Erwürgen mit den Händen getötet hat. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Robert G***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB schuldig erkannt, weil er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Peter B***** der - teils (A.I., A.III; A.IV. und A.VIII.) wiederholten - Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 erster und zweiter Fall und Abs 3 erster Fall StGB nF (A.I., wobei sich die Tatbeurteilung nach dem zweiten Fall des § 206 Abs 1 StGB ersichtlich nur auf A.I.4 bezieht), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 zweiter Fall ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz H***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II 1), des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB (II 2) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 und Z 3 StGB (VI 1) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (III 1), des ... mehr lesen...
Gründe: Dipl. Ing. Dr. Peter K***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall, 15 StGB schuldig erkannt. Dipl. Ing. Dr. Peter K***** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz eins, Ziffer eins,, Absatz 3, 148, zweiter Fall, 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien gewerbsmäßig mit dem V... mehr lesen...
Gründe: Bernard S***** wurde des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter mit Chris O***** und Ernst Ot***** mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Angestellte der ***** B***** reg.Gen.mbH durch die Vorspiegelung, sie seien rückzahlungswillige und rückzahlungsfähige Kreditnehmer, mithin durch Täuschung über Tatsachen, zur Gewährung nachgenannter Darlehensb... mehr lesen...