Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rainer Christian K***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 vierter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien und anderen Orten fremde bewegliche Sachen in einem insgesamt 2.000 Euro, nicht aber 40.000 Euro übersteigenden Wert, nachgenannten Berechtigten großteils durch Einbruch in Gebäude, und zwar i... mehr lesen...
Norm: StPO §34 Abs2 AStPO §90 Abs1StPO §109 Abs1StPO §281 Abs1 Z8
Rechtssatz: Betrifft der Verfolgungsverzicht der Staatsanwaltschaft nach § 34 Abs 2 Z 1 StPO (rechtlich besehen) nur die Subsumtion der Tat, so kann dieser keine Rechtswirkungen entfalten. Unabhängig von der vom Gericht vorgenommenen Subsumtion liegt bei Verurteilung wegen dieser Tat keine Anklageüberschreitung vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. September 1982 wurde das gegen den Kläger, zunächst nur wegen fahrlässiger Krida geführte und eingestellte Strafverfahren formlos wieder aufgenommen. Die Voruntersuchung wurde am 12. Juni 1986 eingeleitet; vom 2. Juli 1986 bis 30. Juni 1987 befand sich der Kläger in Untersuchungshaft. Am 14. Juli 1987 wurde die Voruntersuchung - nachdem der Untersuchungsrichter des Landesgerichts für Strafsachen Wien 110 Privatbeteiligte und 180 Zeugen (wie auch die ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 8. Juli 1998 stellte das Landesgericht Krems a.d. Donau das über Antrag der Privatanklägerin gegen unter anderem die im
Spruch: genannten Beschuldigten geführte Strafverfahren gemäß § 109 (Abs 1) StPO ein, ohne unter einem eine Kostenersatzverpflichtung im Sinne des § 390 Abs 1 StPO auszusprechen. Dieser Beschluß wurde zwar dem als Verteidiger sämtlicher Beschuldigten einschreitenden Rechtsanwalt Dr.Clemens S***** und dem Vertreter der Privatankläger... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §109 Abs1StPO §390 Abs1StPO §392 Abs1StPO §395 Abs1
Rechtssatz: 1. Voraussetzung für eine Kostenbestimmung nach § 395 Abs 1 StPO ist das Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung über die grundsätzliche Kostenersatzpflicht nach § 390 Abs 1, 2. Satz, (oder § 389) StPO. Solange ein Einstellungsbeschluß nach § 46 Abs 3 (§ 109 Abs 1) StPO, der rechtsfehlerhaft keine Kostenentscheidung nach § 390 Abs 1 StPO enthält, nicht ... mehr lesen...
Norm: StPO §48 Z2StPO §109 Abs1StPO §34 Abs2 Z1StPO §34 Abs2 letzter Satz
Rechtssatz: Der Umstand, daß in einem Strafverfahren die Voraussetzungen des § 34 Abs 2 Z 1 StPO vorliegen, kann einem Privatbeteiligten, der - nach Einstellung des Verfahrens gemäß § 109 Abs 1 StPO - einen Subsidiarantrag nach § 48 Z 2 StPO gestellt hat, nicht entgegengehalten werden. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht fällte einen Freispruch von der aus dem
Spruch: ersichtlichen strafbaren Handlung, weil zwar neben dem wissentlichen Befugnismißbrauch des Angeklagten auch dessen Vorsatz, das Recht des Bundeslands Niederösterreich auf Einhaltung seiner Bauordnung zu schädigen, erwiesen war, nicht aber auch die Schädigung eines darüber hinausgehenden Rechts und eines darauf gerichteten Vorsatzes. Gegen diese Rechtsansicht wendet sich die Staatsanwaltschaft in der Nichtig... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 44-jährige Dr.Lutz M*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er als Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien mit dem Vorsatz, dadurch andere, nämlich die Republik Österreich an ihrem Recht auf Strafverfolgung des Adalbert R*** zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, dadurch wissentlich mißbrauch... mehr lesen...
Norm: StGB §302 Abs1StPO §34 Abs1 AStPO §34 Abs3 AStPO §109 Abs1StPO §112 Abs1
Rechtssatz: Die Abgabe einer Einstellungserklärung, ohne daß der gegen den Beschuldigten bestehende Tatverdacht entsprechend den strafprozessualen Vorschriften unter Ausschöpfung aller zweckdienlichen Beweismittel so weit als möglich aufgeklärt wurde, stellt einen Mißbrauch der dem Staatsanwalt als öffentlichem Ankläger zufolge des Legalitätsprinzips obliegenden Amts... mehr lesen...