RS OGH 1996/10/4 19Bs366/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1996
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Norm

StPO §48 Z2
StPO §109 Abs1
StPO §34 Abs2 Z1
StPO §34 Abs2 letzter Satz

Rechtssatz

Der Umstand, daß in einem Strafverfahren die Voraussetzungen des § 34 Abs 2 Z 1 StPO vorliegen, kann einem Privatbeteiligten, der - nach Einstellung des Verfahrens gemäß § 109 Abs 1 StPO - einen Subsidiarantrag nach § 48 Z 2 StPO gestellt hat, nicht entgegengehalten werden.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Ra 2/04x. Diese ist nunmehr unter RW0000606 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000129

Im RIS seit

07.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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