Entscheidungen zu § 106 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2014/5/6 14Os36/14x

Norm: StPO §87 Abs1StPO §106 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 106 Abs 2 StPO hat das Beschwerdegericht, soweit gegen die Bewilligung einer Ermittlungsmaßnahme Beschwerde erhoben wird, auch über einen ? nach § 106 Abs 2 erster Satz StPO mit diesem Rechtsmittel zu verbindenden ? Einspruch zu entscheiden. Das bedeutet, dass Einspruch nicht zusteht, soweit Beschwerde (§ 87 Abs 1 StPO) ? auch gegen die Bewilligung erhoben werden kann, sämtliche Einspruchsgr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.05.2014

RS OGH 2008/3/25 8Bs85/08v (8Bs94/08t)

Norm: StPO §5StPO §87StPO §106 Abs1StPO §106 Abs2StPO §106 Abs4StPO §106 Abs5StPO §110 Abs1StPO §110 Abs2StPO §119 Abs1
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Durchsuchung von Orten. Das Gesetz sieht keine gerichtliche Bewilligung der Anordnung einer Sicherstellung vor; eine solche dennoch erfolgte Bewilligung ist vom Beschwerdegericht aufzuheben. Aus § 106 Abs 2 StPO lässt sich keine Zuständigkeit des Beschwerdegerichts ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.03.2008

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