Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Am 01.06.2016 reiste der Beschwerdeführer (BF) von Italien kommend nach Österreich ein. Im Zuge einer fremdenrechtlichen Kontrolle wurde festgestellt, dass dieser über keinen Reisepass oder sonstige Identitätsdokumente verfügt. Während der Anhaltung gemäß § 39 FPG stellte der BF einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Schreiben vom 01.06.2016 wurden der BF aufgefordert, zu seinem ersten Ladungstermin am 07.06.2016 in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein am XXXX in Österreich geboren und türkischer Staatsangehöriger verfügte über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ vom 05.08.2013 mit Gültigkeit bis 04.08.2018. Er stellte am 03.08.2018 einen Verlängerungsantrag. 2. Im Hinblick auf die zahlreichen strafgerichtlichen Verurteilungen des Beschwerdeführers (14 bislang) erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden kurz: BFA oder belangten Behörd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) reiste am 09.11.2008, unter Angabe einer Alias-Identität unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und wurde am selben Tag an die italienische Grenze zurückgeschoben. Am 11.11.2008 stellte der BF einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich und gab eine weitere Aliasidentität an. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 20.03.2009 wurde dieser Antrag vollinhaltlich ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Am 01.06.2016 reiste der Beschwerdeführer (BF) von Italien kommend nach Österreich ein. Im Zuge einer fremdenrechtlichen Kontrolle wurde festgestellt, dass dieser über keinen Reisepass oder sonstige Identitätsdokumente verfügt. Während der Anhaltung gemäß § 39 FPG stellte der BF einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Schreiben vom 01.06.2016 wurden der BF aufgefordert, zu seinem ersten Ladungstermin am 07.06.2016 in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit (ordentlichem) Bescheid vom 29.04.2021 wurde über den Beschwerdeführer (BF) die Schubhaft im Anschluss an die Strafhaft zur Sicherung der Abschiebung gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG angeordnet. Der BF wurde am 04.05.2021 bei seiner Entlassung aus der Strafhaft festgenommen und in ein Polizeianhaltezentrum gebracht, wo seit dem 04.05.2021 die Schubhaft vollzogen wird. Mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31.08.2021, vom 28.09.20... mehr lesen...