Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: BFA) übermittelte dem Bundesverwaltungsgericht am 10.04.2024 die Akten sowie eine Stellungnahme vom 10.04.2024 zur nunmehr verfahrensgegenständlichen zweiten gerichtlichen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Schubhaft (gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG). 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: BFA) übermittelte dem Bundesverwaltungsgericht am 10.04.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 15.03.2024 legte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Behörde) dem Bundesverwaltungsgericht die Aktenteile gemäß § 22a Abs. 4 BFA-VG zur verfahrensgegenständlichen Prüfung der weiteren Anhaltung des BF in Schubhaft vor. Begründend wurde darin seitens der Behörde ausgeführt, dass gegen den Beschwerdeführer (BF) eine durchsetzbare Rückkehrentscheidung iVm einem Einreiseverbot bestehe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Über den Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“), wurde mittels Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch: „BFA“ oder „belangte Behörde“) vom 28.04.2023, dem BF am selben Tag zugestellt, die Schubhaft gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG zur Sicherung der Abschiebung angeordnet. Der BF wird seither in Schubhaft angehalten. 1. Über den Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“), wurde mitte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der betroffene Fremde (im Folgenden: BF) reiste spätestens am XXXX .2021 unter Umgehung der Grenzkontrolle in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes. Dieser wurde mit Bescheid vom XXXX .2021 in allen Spruchpunkten abgewiesen, die aufschiebende Wirkung aberkannt und keine Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt. Dieser Bescheid erwuchs mangels Beschwerdeerhebung am XXXX .2022 in ... mehr lesen...