Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde über den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG die Schubhaft zum Zweck der Sicherung der Abschiebung angeordnet. Der Bescheid wurde dem BF am 21.04.2021 durch persönliche Übergabe zugestellt. Die belangte Behörde stützte die Fluchtgefahr dabei auf § 76 Abs. 3 Z 1, 3,4,5 und 9 FPG Die belangte Behörde traf im Bescheid ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsbürger, stellte am 02.12.2015 erstmals in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 12.10.2016, zugestellt am 14.10.2016, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 02.12.2015 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.)... mehr lesen...
A) Verfahrensgang ? Sie reisten zu einem unbestimmten Zeitpunkt illegal in das österreichische Staatsgebiet ein. ? Am 09.03.2021 versuchten Sie, illegal weiter in das deutsche Bundesgebiet einzureisen und wurden im Anschluss durch die deutschen Behörden nach Österreich zurückgeschoben. ? Nach erfolgter Rückübernahme stellten Sie am 09.03.2021 auf der PI Schärding einen Antrag auf Internationalen Schutz. ? Am 09.03.2021 wurde die Erstbefragung und erkennung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der maßgebliche Sachverhalt steht aufgrund des Ergebnisses der Beschwerdeverhandlung fest und deckt sich im Wesentlichen mit den Ausführungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid. Zu A) § 76. (1) Fremde können festgenommen und angehalten werden (Schubhaft), sofern der Zweck der Schubhaft nicht durch ein gelinderes Mittel (§ 77) erreicht werden kann. Unmündige Minderjährige dürfen nicht in Schubhaft angehalten werden. (2) Die Schubhaft darf nur an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem am 03.02.2021 auf der Basis des § 34 Abs. 3 Ziff. 3 BFA-VG ein Festnahme-/Behördenauftrag erfolgte, wurde der Beschwerdeführer am selben Tag (nach Entlassung aus der Strafhaft) gemäß § 40 Abs. 1 Ziffer 1 BFA-VG festgenommen. Mit im
Spruch: angeführtem Bescheid wurde in der Folge gleichfalls am selben Tag die Schubhaft angeordnet; unmittelbar zuvor war der Beschwerdeführer noch zur beabsichtigten Schubhaft einvernommen worden. Die Verwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem am 03.02.2021 auf der Basis des § 34 Abs. 3 Ziff. 3 BFA-VG ein Festnahme-/Behördenauftrag erfolgte, wurde der Beschwerdeführer am selben Tag (nach Entlassung aus der Strafhaft) gemäß § 40 Abs. 1 Ziffer 1 BFA-VG festgenommen. Mit im
Spruch: angeführtem Bescheid wurde in der Folge gleichfalls am selben Tag die Schubhaft angeordnet; unmittelbar zuvor war der Beschwerdeführer noch zur beabsichtigten Schubhaft einvernommen worden. Die Verwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: In beiden Verfahren ging die Verwaltungsbehörde auf der Ebene des Sachverhaltes davon aus, dass die jeweilige Identität nicht feststehe und die Beschwerdeführer (im Folgenden auch BF genannt; Beschwerdeführerin = BF1, Beschwerdeführer = BF2) über keine Dokumente verfügen würden, die die Identität bezeugen könnten. Die BF würden über unzureichende Barmittel verfügen, um sich ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können und seien beide haft- und ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: In beiden Verfahren ging die Verwaltungsbehörde auf der Ebene des Sachverhaltes davon aus, dass die jeweilige Identität nicht feststehe und die Beschwerdeführer (im Folgenden auch BF genannt; Beschwerdeführerin = BF1, Beschwerdeführer = BF2) über keine Dokumente verfügen würden, die die Identität bezeugen könnten. Die BF würden über unzureichende Barmittel verfügen, um sich ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können und seien beide haft- und ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: In beiden Verfahren ging die Verwaltungsbehörde auf der Ebene des Sachverhaltes davon aus, dass die jeweilige Identität nicht feststehe und die Beschwerdeführer (im Folgenden auch BF genannt; Beschwerdeführerin = BF1, Beschwerdeführer = BF2) über keine Dokumente verfügen würden, die die Identität bezeugen könnten. Die BF würden über unzureichende Barmittel verfügen, um sich ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können und seien beide haft- und ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: In beiden Verfahren ging die Verwaltungsbehörde auf der Ebene des Sachverhaltes davon aus, dass die jeweilige Identität nicht feststehe und die Beschwerdeführer (im Folgenden auch BF genannt; Beschwerdeführerin = BF1, Beschwerdeführer = BF2) über keine Dokumente verfügen würden, die die Identität bezeugen könnten. Die BF würden über unzureichende Barmittel verfügen, um sich ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können und seien beide haft- und ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) stellte am 25.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 20.07.2016, Zl. 1092282300-151622975, wurde der Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des internationalen Schutzberechtigen abgewiesen, subsidiärer Schutz wurde nicht zuerkannt, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde nicht erteilt un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Verwaltungsbehörde räumte dem Beschwerdeführer im Stande der Strafhaft mit Schreiben vom 12.01.2021 Parteiengehör (unter anderem) zur beabsichtigten Verhängung der Schubhaft ein. Der Beschwerdeführer gab mit Schreiben vom 21.01.2021 folgende Stellungnahme ab: „Ich wurde am XXXX in Wien Penzing im Hanusch Krankenhaus geboren. Meine Mutter ist Serbische Staatsbürgerin daher bekam ich den Serbischen Pass und ein unbefristetes Aufenthalts V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Verwaltungsbehörde räumte dem Beschwerdeführer im Stande der Strafhaft mit Schreiben vom 12.01.2021 Parteiengehör (unter anderem) zur beabsichtigten Verhängung der Schubhaft ein. Der Beschwerdeführer gab mit Schreiben vom 21.01.2021 folgende Stellungnahme ab: „Ich wurde am XXXX in Wien Penzing im Hanusch Krankenhaus geboren. Meine Mutter ist Serbische Staatsbürgerin daher bekam ich den Serbischen Pass und ein unbefristetes Aufenthalts V... mehr lesen...