Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer (BF) ist bulgarischer Staatsbürger, somit EU-Bürger und 60 Jahre alt. Er ist verheiratet, hat zwei erwachsene Kinder, seine Familie lebt in Bulgarien. Er ist gesund und arbeitsfähig. Er besuchte in Bulgarien die Volks- und Hauptschule, danach absolvierte er vier Jahre ein sogenanntes Technikum. Der BF hält sich seit XXXX (Wohnsitzmeldung) in Österreich auf, um einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nac... mehr lesen...