1. Ziffer eins Die erstinstanzliche Behörde erließ gegen Herrn P F mit Bescheid ein unbefristetes Aufenthaltsverbot und schloss die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen den Bescheid nach § 64 FPG aus. Nachdem sie in der Begründung: die bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen und die Judikatur der Höchstgerichte referiert hatte, führte die erstinstanzliche Behörde Folgendes aus: Der Fremde sei im Alter von 16 Jahren zu seinen bereits im Bundesgebiet lebenden Eltern nachgez... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: FPG §61 Abs1 FPG §61 Abs3 EMRK Art8 FPG § 61 heute FPG § 61 gültig ab 12.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2026 FPG § 61 gültig von 01.10.2022 bis 11.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2022 ... mehr lesen...